Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V. (LHO)

LHO-Rundschreiben 40/2026 vom 17.09.2026

LHO-Rundschreiben 40/2026 vom 17.09.2026
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LHO-Rundschreiben

40/2026 vom 17.09.2026

-Praxisleitfaden zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen für Busunternehmen – Vorlage für bdo-Online-Workshop am 18.09.

Aktuelle LHO-Termine – bitte vormerken

23.10.2026 LHO-Future (Nachwuchstreffen) – Marburg
06.11.2026 Sitzung des Arbeitskreises Personal – Gießen
19.11.-22.11.2026 LHO-Winterseminar – Düsseldorf (Infos und Anmeldung hier)
24.11.2026 Regionaltreffen der Regionalgruppe Nord-Ost – Lohfelden
26.11.2026 Regionaltreffen der Regionalgruppe Mitte-West – Staufenberg
02.03.-06.03.2027 Kooperationsseminar mit VDV Rheinland – Westendorf/Tirol
09.04.2027 LHO-Jahreshauptversammlung 2027 – CPH Hanau

bdo-Termine

06.10.2026 Tag/Abend der Buswirtschaft – Berlin

Weitere LHO- und Branchentermine finden Sie hier
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Das bdo | Weekly Update informiert wöchentlich über aktuelle Ereignisse rund um die Busbranche.

Praxisleitfaden zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen für Busunternehmen

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-EmpCo-Richtlinie für Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Umsetzung erfolgt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Für Busunternehmen und insbesondere für Busreiseveranstalter ergeben sich daraus strengere Anforderungen an Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „klimaneutral“.

Zur Unterstützung der Unternehmen hat der bdo gemeinsam mit der Kanzlei TourLaw einen Praxisleitfaden mit Checklisten und konkreten Formulierungsbeispielen erarbeitet. Diesen finden Sie hier. Der Leitfaden bietet einen Kurz-Check für die erste Bestandsaufnahme und erläutert die neuen Anforderungen anhand typischer Beispiele aus der Bustouristik. Ergänzend enthält er eine interne Freigabe- und Dokumentationsroutine sowie eine Partner- und Freigabecheckliste.

Die Inhalte des Leitfadens stellt der bdo am Freitag, den 18. September 2026, von 9:00 bis 10:30 Uhr in einem Online-Workshop vor. Einzelheiten und den Anmeldelink finden Sie am Ende dieses Schreibens.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Die neuen Vorgaben betreffen sämtliche an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten Werbemaßnahmen. Dazu gehören insbesondere Websites, Buchungsstrecken, Kataloge, Flyer, Social-Media-Beiträge, Online-PDFs, Reisenamen sowie Bilder, Symbole und Nachhaltigkeitssiegel. Auch Aussagen von Hotels, Gastronomiebetrieben, Attraktionen und anderen Leistungspartnern sollten vor einer Übernahme in die eigene Kommunikation geprüft werden. Auch Aussagen in öffentlich zugänglichen B2B-Unterlagen, Pressemitteilungen oder Social-Media-Posts können B2C-Wirkung entfalten.

Eine allgemeine gesetzliche Aufbrauchfrist besteht nicht. Unternehmen sollten deshalb auch ältere Inhalte berücksichtigen, die nach dem 27. September 2026 weiterhin verwendet werden oder online abrufbar sind. Die Durchsetzung erfolgt vor allem durch Wettbewerber und Verbände. Abmahnung, Unterlassung und Kostenrisiken sind praktisch besonders relevant.

Die wichtigsten Änderungen
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr ohne Erläuterung verwendet werden. Die konkrete Umweltleistung muss im selben Medium verständlich beschrieben und durch aktuelle, nachprüfbare Angaben belegt werden.

Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutrale Busreise“ oder „klimaneutrale Übernachtung“ dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden, wenn die behauptete Klimaneutralität lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht.

Für Vergleiche mit anderen Verkehrsträgern, Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen gelten ebenfalls strengere Anforderungen. Erforderlich sind eine eindeutige Vergleichsbasis, belastbare und aktuelle Daten sowie ein klar abgegrenzter Geltungsbereich. Der Praxisleitfaden enthält hierzu Prüfschritte und Formulierungsalternativen.

Im ÖPNV gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie in der Bustouristik. Soweit Sie Werbung oder Umweltaussagen eines Verkehrsverbundes zur Anbringung auf Ihren Bussen erhalten haben, klären Sie die weitere Verwendung ab dem 27. September 2026 bitte direkt mit dem Verbund und lassen Sie sich diese ausdrücklich bestätigen. Eigene Umweltaussagen zu Ihrer Flotte, etwa bei der Werbung mit HVO100-Kraftstoffen, sind nach denselben Kriterien zu prüfen. Der Praxisleitfaden enthält hierzu einen eigenen Abschnitt.



Online-Workshop am 18. September 2026

Die Inhalte des Praxisleitfadens werden am Freitag, den 18. September 2026, von 9:00 bis 10:30 Uhr in unserem Online-Workshop „Greenwashing-Falle in der Bustouristik“ erläutert. Rechtsanwalt Frank Hütten von der Kanzlei TourLaw stellt die neuen Vorgaben vor, zeigt typische Risiken anhand praktischer Beispiele auf und beantwortet Fragen der teilnehmenden Unternehmen.

Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

Die vom bdo in der Vergangenheit bereitgestellten Grafiken und Werbeaussagen werden derzeit ebenfalls auf ihre Vereinbarkeit mit den neuen Vorgaben überprüft. Die weiterhin verwendbaren beziehungsweise angepassten Fassungen stellen wir Ihnen rechtzeitig vor dem Stichtag zur Verfügung.

Der Praxisleitfaden dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Jede Werbeaussage ist anhand ihrer konkreten Formulierung, der verwendeten Daten und Nachweise sowie des jeweiligen Veröffentlichungsmediums zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Tuchan
Geschäftsführer
Landesverband Hessischer Omnibusunternehmen e.V.
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