Für Busunternehmen und insbesondere für Busreiseveranstalter ergeben sich daraus strengere Anforderungen an Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“, „klimafreundlich“ oder „klimaneutral“.
|
Zur Unterstützung der Unternehmen hat der bdo gemeinsam mit der Kanzlei TourLaw einen Praxisleitfaden mit Checklisten und konkreten Formulierungsbeispielen erarbeitet. Diesen finden Sie hier. Der Leitfaden bietet einen Kurz-Check für die erste Bestandsaufnahme und erläutert die neuen Anforderungen anhand typischer Beispiele aus der Bustouristik. Ergänzend enthält er eine interne Freigabe- und Dokumentationsroutine sowie eine Partner- und Freigabecheckliste.
|
Die Inhalte des Leitfadens stellt der bdo am Freitag, den 18. September 2026, von 9:00 bis 10:30 Uhr in einem Online-Workshop vor. Einzelheiten und den Anmeldelink finden Sie am Ende dieses Schreibens.
|
|
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
|
Die neuen Vorgaben betreffen sämtliche an Verbraucherinnen und Verbraucher gerichteten Werbemaßnahmen. Dazu gehören insbesondere Websites, Buchungsstrecken, Kataloge, Flyer, Social-Media-Beiträge, Online-PDFs, Reisenamen sowie Bilder, Symbole und Nachhaltigkeitssiegel. Auch Aussagen von Hotels, Gastronomiebetrieben, Attraktionen und anderen Leistungspartnern sollten vor einer Übernahme in die eigene Kommunikation geprüft werden. Auch Aussagen in öffentlich zugänglichen B2B-Unterlagen, Pressemitteilungen oder Social-Media-Posts können B2C-Wirkung entfalten.
|
Eine allgemeine gesetzliche Aufbrauchfrist besteht nicht. Unternehmen sollten deshalb auch ältere Inhalte berücksichtigen, die nach dem 27. September 2026 weiterhin verwendet werden oder online abrufbar sind. Die Durchsetzung erfolgt vor allem durch Wettbewerber und Verbände. Abmahnung, Unterlassung und Kostenrisiken sind praktisch besonders relevant.
|
|
Die wichtigsten Änderungen
|
Allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „umweltfreundlich“ dürfen nicht mehr ohne Erläuterung verwendet werden. Die konkrete Umweltleistung muss im selben Medium verständlich beschrieben und durch aktuelle, nachprüfbare Angaben belegt werden.
|
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutrale Busreise“ oder „klimaneutrale Übernachtung“ dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verwendet werden, wenn die behauptete Klimaneutralität lediglich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht.
|
Für Vergleiche mit anderen Verkehrsträgern, Nachhaltigkeitssiegel und Zukunftsversprechen gelten ebenfalls strengere Anforderungen. Erforderlich sind eine eindeutige Vergleichsbasis, belastbare und aktuelle Daten sowie ein klar abgegrenzter Geltungsbereich. Der Praxisleitfaden enthält hierzu Prüfschritte und Formulierungsalternativen.
|
Im ÖPNV gelten grundsätzlich die gleichen Vorgaben wie in der Bustouristik. Soweit Sie Werbung oder Umweltaussagen eines Verkehrsverbundes zur Anbringung auf Ihren Bussen erhalten haben, klären Sie die weitere Verwendung ab dem 27. September 2026 bitte direkt mit dem Verbund und lassen Sie sich diese ausdrücklich bestätigen. Eigene Umweltaussagen zu Ihrer Flotte, etwa bei der Werbung mit HVO100-Kraftstoffen, sind nach denselben Kriterien zu prüfen. Der Praxisleitfaden enthält hierzu einen eigenen Abschnitt.
|
Online-Workshop am 18. September 2026
Die Inhalte des Praxisleitfadens werden am Freitag, den 18. September 2026, von 9:00 bis 10:30 Uhr in unserem Online-Workshop „Greenwashing-Falle in der Bustouristik“ erläutert. Rechtsanwalt Frank Hütten von der Kanzlei TourLaw stellt die neuen Vorgaben vor, zeigt typische Risiken anhand praktischer Beispiele auf und beantwortet Fragen der teilnehmenden Unternehmen.
|
Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
|
Die vom bdo in der Vergangenheit bereitgestellten Grafiken und Werbeaussagen werden derzeit ebenfalls auf ihre Vereinbarkeit mit den neuen Vorgaben überprüft. Die weiterhin verwendbaren beziehungsweise angepassten Fassungen stellen wir Ihnen rechtzeitig vor dem Stichtag zur Verfügung.
|
|
Der Praxisleitfaden dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Jede Werbeaussage ist anhand ihrer konkreten Formulierung, der verwendeten Daten und Nachweise sowie des jeweiligen Veröffentlichungsmediums zu bewerten.
|
|
|
|
|
|